Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Betreuungsbedingungen
Liebe werdende Eltern!
Meine Hebammenarbeit nehme ich sehr ernst und ich möchte allen Familien eine individuelle und kompetente Begleitung ermöglichen. Um Kommunikationsproblemen vorzubeugen, ist es wichtig, Betreuungsbedingungen zu schaffen.
Erreichbarkeit und Vertretung:
Meine Sprechzeiten liegen werktags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr. Ihr erreicht mich ausschließlich mobil unter 0176 - 34 64 41 60.
Da ich im Laufe des Tages aufgrund unterschiedlicher Termine und Hausbesuche selten persönlich erreichbar bin, hinterlasst mir unbedingt wahlweise eine Nachricht auf meiner Mailbox mit eurem Namen, eurem Anliegen und eurer Telefonnummer oder sendet mir eine kurze SMS mit eurem Anliegen, sonst kann kein Rückruf/keine Rückmeldung erfolgen.
Je nach Dringlichkeit melde ich mich zeitnah, spätestens am nächsten Werktag zurück. Sollte es länger dauern, bitte ich um einen erneuten Versuch, eventuell informiert mich meine Mailbox nicht über einen eingegangenen Anruf oder die SMS kam schlicht nicht an.
Bei Nichterreichbarkeit und außerhalb meiner Sprechzeiten wendet euch in unklaren Fällen an eure betreuende Frauen-/bzw. Kinderärztin, die nächstgelegene Kinder-/Rettungsstelle oder wählt 112.
An Wochenenden, in Urlaubszeiten und bei Krankheit werde ich eventuell durch eine andere Hebamme aus der Hebammenpraxis Schöneweide vertreten. Nähere Informationen teile ich im Bedarfsfall rechtzeitig mit.
Leistungen und zeitlicher Umfang:
Schwangerschaft:
Hebammenhilfe steht euch bereits in der Schwangerschaft zu.
Wir werden möglichst alle 4-6 Wochen einen Termin in Form eines Hausbesuches oder in der Hebammenpraxis Schöneweide, Flutstraße 27, 12439 Berlin vereinbaren, in den letzten Wochen der Schwangerschaft evtl. öfter. Für diese Termine plane ich i.d.R eine Stunde Zeit ein.
Diese Termine nutzen wir, um auftretende Schwangerschaftsbeschwerden (körperlich und seelisch) und Fragen, die sich in dieser Zeit und in Vorbereitung auf das Leben mit dem Baby ergeben, zu besprechen.
Mögliche Themen können die Vorbereitung auf die Wochenbettzeit und das Stillen, sinnvolle und notwendige Anschaffungen, Anträge und Ernährung sein.
Gern übernehme ich zusätzlich die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen.
Diese können (bis auf die drei vorgesehenen Ultraschall-Untersuchungen) von mir allein oder im Wechsel mit deiner Ärztin/deinem Arzt durchgeführt werden. Für einen Vorsorgetermin plane ich i.d.R. eine Stunde Zeit ein.
In der Vorsorge werden die laut Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen durchgeführt:
- Blutdruck- und Urinkontrollen
- Gewichtskontrolle
- Tasten des Standes der Gebärmutter
- Messen des Abstandes zwischen Schambein- und Gebärmutteroberkante
- Tasten der Lage des Kindes & der Kindsbewegungen
- Hören der kindlichen Herztöne mit einem kleinen Ultraschallgerät
- Kontrolle von Wassereinlagerungen und Krampfadern
- ggf. Blutabnahmen zu gegebenen Zeitpunkten in der Schwangerschaft
- Vaginale Untersuchungen und Abstriche (nur auf Wunsch oder bei Beschwerden)
Auch bei einer bestehenden Risikoschwangerschaft können die Vorsorgen im Wechsel mit deiner Ärztin/deinem Arzt durchgeführt werden.
Eine CTG-Überwachung (Herzton-Wehenschreiber) ist bei Bedarf und bei Überschreitung des errechneten Geburtstermins in den Räumlichkeiten der Hebammenpraxis Schöneweide, Flutstraße 27, 12439 Berlin möglich.
Wochenbett- und Stillzeit:
Nach der Geburt betreue ich euch im Wochenbett ausschließlich zu Hause, auch an Wochenenden und Feiertagen. Für den ersten Hausbesuch plane ich i.d.R. 45 Minuten ein, für alle weiteren Besuche in der Wochenbett- und Stillzeit i.d.R. 30 Minuten.
Ihr informiert mich zwei Tage vor der Entlassung bis spätestens 18:00 Uhr über die Geburt eures Kindes/eurer Kinder, damit ich die Hausbesuche für die nächsten Tage planen kann. Am Entlassungstag selbst meldet ihr euch noch einmal, sobald ihr wisst, zu welcher Zeit ihr nach Hause geht, damit wir einen genauen Zeitpunkt für den ersten Hausbesuch vereinbaren können.
Bei einer ambulant geplanten Geburt informiert ihr mich kurz per SMS, wenn ihr euch auf den Weg in die Klinik oder das Geburtshaus macht und meldet euch noch einmal, wenn ihr euch wieder auf den Weg nach Hause machen, damit wir einen genauen Zeitpunkt für den ersten Hausbesuch vereinbaren können.
Jede gesetzliche Krankenkasse übernimmt Hebammenleistungen in der Wochenbett- und Stillzeit. Das meint einen Hausbesuch pro Tag in den ersten 10 Tagen nach der Geburt, weitere 16 Beratungsleistungen (Hausbesuche und Telefonate/SMS/Email) innerhalb der ersten 12 Wochen und 8 weitere Besuche/telefonische Beratungen in der Stillzeit und bei Ernährungsfragen (bei ärztlicher Anordnung auch mehr).
In der Wochenbett- und Stillzeit leiste ich:
- Beratung und Unterstützung beim Stillen (im normalen Verlauf und bei Problemen)
- Beobachtung und Unterstützung der Rückbildungsvorgänge
- Beobachtung und Behandlung von Geburtsverletzungen
- Beobachtung und Bewertung der Gewichtsentwicklung des Kindes/der Kinder
- Beobachtung und Bewertung der Neugeborenengelbsucht
- Anleitung zu Babypflege und Handling
- Unterstützung beim Verstehen und Kennenlernen eures Kindes/eurer Kinder
- Durchführung/Beratung zu verschiedenen Präventionsmaßnahmen (auch Neugeborenenscreening)
- Unterstützende Beratung bei der Organisation eures neuen Alltags - Beratung zur Empfängnisverhütung/Familienplanung
- Anleitung zur Wochenbettgymnastik
- Beratung zur Beikost
Hausbesuche an Wochenenden/Feiertagen:
Sollte die Entlassung an oder kurz vor einem Wochenende/Feiertag erfolgen, meldet euch unbedingt 2 Tage vor der Entlassung bis spätestens 18:00 Uhr bei mir.
Innerhalb der ersten 10 Lebenstage erfolgen geplante Hausbesuche an Wochenenden/Feiertagen nur bis zum 7. Lebenstag des Kindes/der Kinder oder bei akuten Problemen.
Diese Hausbesuche werden entweder von mir selbst oder einer anderen Hebamme aus der Hebammenpraxis Schöneweide durchgeführt. Nähere Informationen teile ich im Bedarfsfall rechtzeitig mit.
Im späteren Wochenbettverlauf sind Hausbesuche an Wochenenden/Feiertagen nur in akuten Situationen wie z.B. einem Milchstau angezeigt.
Verspätungen:
Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche, bzw. Termine und eventuell dringlicher Fälle kann die vereinbarte Uhrzeit um +/- 30 Minuten variieren. Sollte meine Verspätung größer als 30 Minuten sein, werde ich euch telefonisch oder per SMS informieren.
Datenschutz und Schweigepflicht:
Diese Leistungen in Schwangerschaft, Wochenbett- und Stillzeit bzw. bei Ernährungsberatung des Säuglings sind Krankenkassenleistungen, die ich direkt mit der Krankenkasse abrechne. Dazu gebe ich deine Daten online ausschließlich an die Abrechnungsstelle deiner Krankenkasse weiter. Du quittierst mir meine erbrachten Leistungen und erhälst auf Wunsch eine Kopie des Nachweises.
Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht. Im Falle einer Vertretung durch eine Kollegin werde ich mit ihr die notwendigen Informationen für einen kontinuierlichen Fortgang der Betreuung teilen, die auch sie vertraulich behandeln wird.
Kostenübernahme:
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von mir direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen ich dich rechtzeitig aufklären werde.
Als Privat-Versicherte informiere dich im Vorfeld bei deiner Krankenkasse über die Kostenübernahme von Hebammenleistungen und Wegegeld bei Hausbesuchen. Je nach abgeschlossenem Tarif kann es Abweichungen geben.
Eigenanteil:
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen und werde ich dir als Selbstzahlerin in Rechnung stellen:
- Falls keine gültige Mitgliedschaft der angegeben Krankenkasse festgestellt werden kann
- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden.
Um dies zu vermeiden, informiere mich über alle Leistungen, die du bei einer anderen Hebamme in Anspruch nimmst bzw. in Anspruch genommen hast.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung:
- Teilnahme an Kursen (z.B. Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Yoga, Pekip, Krabbelgruppe)
- Betreuung unter der Geburt
- Krankentransporte, ärztliche Leistungen und Leistungen anderer Berufsgruppen
Salvatorische Klausel:
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so ist davon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden ersetzt durch solche, die der wirksamen am nächsten kommen.